Mietkostenübersicht Pflege-WG
Pflege-WG ,,HDM''
Königsbergallee 4/1
Grundmiete
822,61 € /Monat
Möblierungspauschale
94,83 € /Monat
Betriebskostenvorauszahlung im Sinnes des § 2 der Betriebskostenverordnung
u.a. Energie, Müll, Wartung, Versicherung, Gartenpflege etc.
Der Betrag richtet sich am jeweiligen Verbrauch des Vormieters und kann entsprechend variieren. Die hier angegebenen Beträge sind daher Richtwerte.
200 € /Monat
Betreuungsentgelt
2.750 €
/Monat
ab
01.05.26
abzgl. Wohngruppenzuschlag
(§38a Abs. 1 SGB XI)
- 224 € /Monat
Gesamt
3.643,44 € /Monat
Dazu gerechnet werden müssen noch die Kosten für
- Das Haushaltsgeld (Essen, Büromaterial, Putzmittel etc. für die WG)
- Derzeit liegen die Kosten für das Haushaltsgeld bei monatlich 250,00€ p.P. Dieser Betrag kann von den Bewohnenden per Mehrheitsbeschluss angepasst werden.
- Die Leistungen des Ambulanten Pflegedienstes
- die Kosten für die Leistungen des Ambulanten Pflegedienstes richten sich nach dem individuellen Bedarf der jeweiligen Bewohnenden und werden in einem eigenen Versorgungsvertrag geregelt. Bitte nehmen Sie mit der Pflegedienstleitung Kontakt auf und fragen Sie nach einem auf Ihre Bedürfnisse angefertigten Kostenvoranschlag.
Pflege-WG ,,ILW''
Königsbergallee 4
Grundmiete
754,89 € /Monat
Möblierungspauschale
32 € /Monat
Betriebskostenpauschale im Sinnes des § 2 der Betriebskostenverordnung
u.a. Energie, Müll, Wartung, Versicherung, Gartenpflege etc.
190 € /Monat
Betreuungsentgelt
2.750 €
/Monat
ab
01.05.26
abzgl. Wohngruppenzuschlag
(§38a Abs. 1 SGB XI)
- 224 € /Monat
Gesamt
3.502,89 € /Monat
Dazu gerechnet werden müssen noch die Kosten für
- Das Haushaltsgeld (Essen, Büromaterial, Putzmittel etc. für die WG)
- Derzeit liegen die Kosten für das Haushaltsgeld bei monatlich 250,00€ p.P. Dieser Betrag kann von den Bewohnenden per Mehrheitsbeschluss angepasst werden.
- Die Leistungen des Ambulanten Pflegedienstes
- die Kosten für die Leistungen des Ambulanten Pflegedienstes richten sich nach dem individuellen Bedarf der jeweiligen Bewohnenden und werden in einem eigenen Versorgungsvertrag geregelt. Bitte nehmen Sie mit der Pflegedienstleitung Kontakt auf und fragen Sie nach einem auf Ihre Bedürfnisse angefertigten Kostenvoranschlag.

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Leitung Sozialdienst

